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Mit mehr als 200 Millionen verkauften Werbeartikeln pro Jahr gehören wir zu den führenden europäischen Werbemittel Lieferanten.

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Gesetze und Vorschriften für Werbemittel

Bei der Produktion und dem Import von Werbeartikel spielt die Einhaltung von Normen und Richtlinien in Deutschland und der EU eine immer wichtigere Rolle.

In den nachfolgenden Beiträgen geben wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die geltenden Gesetze und Vorschriften für die Werbemittelindustrie.

Rechtliche Grundlagen

Europa / Deutschland

EU Verordnung

Eine EU-Verordnung ist eine Rechtsakte, die allgemeine Geltung hat, in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU gilt.
Sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Sie ist, soweit keine Übergangsfristen festgelegt sind, innerhalb von 28 Tagen gültig.

Beispiele:

Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen


EU-Richtlinien

Richtlinien sind Rechtsakten der Europäischen Union. Sie sind allgemeine Regelungen, die von den Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist, meist 2 Jahren, in staatliches Recht umzusetzen sind. Sie sind hinsichtlich des Zieles verbindlich.

In Deutschland werden sie in der Regel in einem förmlichen Gesetz oder einer Verordnung umgesetzt.

Beispiel:

Spielzeugrichtlinie: EG-Richtlinie 2009/48/EG seit 20.07.2011 gültig (chemische Anforderungen: ab 20.07.2013 gültig) – ehemals: 88/378/EWG

Artikel 10 – Wesentliche Sicherheitsanforderungen

(2) Spielzeuge, einschließlich der darin enthaltenen chemischen Stoffe, dürfen bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern die Sicherheit oder Gesundheit der Benutzer oder Dritter nicht gefährden.

 


 

Deutschland

Gesetze

Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, das in einem förmlichen Verfahren vom Gesetzgeber erlassen wird.

Beispiele:

LFGB – Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz

ProduktSG – Produktsicherheitsgesetz

§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

(1)… ein Produkt…, darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es…

2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen … bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.

 

Verordnung

Die Verordnung begründet, ebenso wie ein Gesetz, Rechte und Pflichten gegenüber jedem und gilt daher für jeden, wird jedoch nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet.

Beispiel:

Spielzeugverordnung (2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)

Richtlinie 87/357/EWG für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden.

Artikel 1

lebensmittel(2) …diejenigen Erzeugnisse, die zwar keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs, ihrer Farbe, ihres Aussehens, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung, ihres Volumens oder ihrer Grösse vorhersehbar ist, dass sie von den Verbrauchern, insbesondere von Kindern, mit Lebensmitteln verwechselt werden und deshalb zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden, was mit Risiken wie der Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des Verdauungskanals verbunden ist.

 

Das Produktsicherheitsgesetz -ProdSG

Mit Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes am 01.12.2011 wurden die bisher geltenden Regelungen deutlich verschärft.

Folgende Änderungen für alle in Deutschland auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte und somit auch für jedes Werbemittel sind:

  • Eine deutliche Anhebung der Bußgelder (bis zu 10.000 Euro), die bei Verstößen verhängt werden können.
  • Die Verschärfung der Kennzeichnungspflicht von Verbraucherprodukten, mit dem Ziel, dass anonyme Verbraucherprodukte vom Markt verschwinden.


Alle Verbraucherprodukte müssen mit Namen und zustellfähiger Adresse des Herstellers oder Vertreibers innerhalb der EU gekennzeichnet sein. Zudem muss jedes Verbraucherprodukt eindeutig identifiziert werden könne.

Die erforderlichen Kontakt- und Identifizierungskennzeichnungen müssen am Produkt, einem Etikett oder Aufkleber, oder wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung angebracht werden. Gemäß § 6 des ProdSG sind Ausnahmen zugelassen. Danach ist es zulässig, die Angaben wegzulassen, wenn sie dem Verwender bereits bekannt sind oder es mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, sie anzubringen. Diese Ausnahmen sollten Ausnahmen bleiben und nicht zur Regel werden.

Muss ich als Händler zwingend meine Adresse anbringen?

Name und Kontaktanschrift des Herstellers oder Einführers in den europäischen Wirtschaftsraum müssen angebracht werden. Dies ist zunächst elasto form. Da der Endverbraucher nicht immer sofort erkennen soll, dass elasto form der Vertreiber ist, bieten wir auch an, Name und Adresse des Händlers oder des Endkunden anzubringen. Falls gewünscht, ist zukünftig festzulegen, welche Kennzeichnung der Artikel tragen muss und wie sie umgesetzt wird. Ziel muss sein, keine anonymen Produkte auszuliefern.

Was passiert, wenn ich meine Adresse NICHT anbringen möchte?

Grundsätzlich wird die elasto form - Adresse verwendet.

Was bedeutet zustellfähige Adresse?

Dies ist: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Dies ist nicht: Internet-Adresse, Postfachadresse

Was bedeutet eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts?

Dies ist nicht eindeutig festgelegt. Hier ist die Bezeichnung des Produkts und/ oder eine Artikel-Nummer ausreichend. Ziel muss sein, dass mit dieser Bezeichnung eindeutig festgestellt werden kann, um welches Produkt es sich handelt. Elasto form arbeitet in der Regel mit der Artikelbezeichnung und der Artikelnummer.

Ist die Adresse von elasto form auf der Verpackung?

Das kann je nach Artikel unterschiedlich sein.
Die verschiedenen Möglichkeiten sind:

  • direkt auf dem Artikel. Bei einigen Kunststoffartikeln sind die Angaben bereits im Werkzeug eingearbeitet, so dass die Kennzeichnung im Artikel geprägt ist.
  • Als Etikett oder Aufkleber auf dem Artikel.
  • Auf der Verpackung.
  • Sind zusätzliche Gebrauchshinweise für den Artikel erforderlich, sind sie auf dem Beipackzettel angegeben.


Ist die Adresse von elasto form im Werkzeug angebracht?

Bei einigen Produkten, speziell bei den Werebartikeln, die in Deutschland gefertigt werden (Made in Germany), ist die elasto form-Adresse im Werkzeug eingearbeitet.

Kann ich diese Adresse (Verpackung und/ oder Werkzeug) wegnehmen bzw. durch Meine ersetzen?

Dies ist möglich, wenden Sie sich dazu an Ihren Ansprechpartner bei elasto form.

Gibt es Bußgelder?

Ein Verstoß gegen die Vorgaben blieb unter dem bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) bußgeldrechtlich ohne Auswirkung. Seit dem 01.12.2011 kann das Fehlen der Kennzeichnung zu Bußgeldern in einer Höhe von bis zu 10.000,- Euro geahndet werden. Zudem können die Behörden den Gewinn „abschöpfen“ der mit fehlerhaft gekennzeichneten Produkten erzielt wurde. Auch die Anzahl der Proben, die durch die Aufsichtsbehörden zu kontrollieren sind, ist festgeschrieben (0,5 je 1000 Einwohner pro Jahr). Es ist zu erwarten, dass die Kennzeichnung zukünftig stärker im Fokus steht.

Fallen alle Werbeartikel unter das ProdSG?

Ja, zusätzlich ist jedoch zu beachten, dass manche Werbemittel auch noch weiteren gesetzlichen Regelungen unterliegen. So fallen z.B. Spielwaren unter die Vorgaben der neuen EG-Richtlinie für Spielzeug (2009/48/EG), Lebensmittelbedarfsgegenstände unter das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Kosmetik unter die Kosmetikverordnung usw. Für alle diese Produkte gilt, dass diese Spezialvorschriften eigene Kennzeichnungsvorgaben haben, die beachtet werden müssen und die über die Anforderungen des ProdSG hinausgehen.

Wer sind die Kontrollbehörden?

Für die Kontrollen zur Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Die Gewerbeaufsicht wird in den einzelnen Bundesländern von verschiedenen Behörden wahrgenommen. So unterliegt sie in Bayern der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.


 


Normen

… sind Empfehlungen und technische Vorschläge. Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Produkt dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

…stellen sicher, dass überall unter den gleichen Bedingungen gemessen wird. Alle Prüfinstitute, die diesen Standard anwenden, müssen zu dem gleichen Ergebnis gelangen.

normen

Leicht überprüfbare Anforderungen der Normen, da schnell und einfach kontrollierbar:

- Kennzeichnungen
- Sicherheitshinweise
- Gebrauchsanleitungen

Schwer überprüfbare Anforderungen der Normen:schwer-ueberpruefbare-anforderungen-der-normen

- Gebrauchseigenschaften
- Chemische Zusammensetzungen
- Elektrische Sicherheit
- Elektromagnetische Verträglichkeit

Zum Teil nur durch zerstörende Prüfungen möglich. Teilweise nur mit hohem Zeitaufwand und technischen Prüfmitteln möglich.

 


 

Kennzeichnung

Allgemeine Produktsicherheit – RL 2001/95/EG
Produktsicherheitsgesetz – ProdSG (ehemals Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG)

§ 6 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt

Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler:

-Informationen zur sicheren Anwendung bereit stellen

(§6 (1) 1.) à Gebrauchsanleitung

-Bekanntgabe der Kontaktanschrift (§6 (1) 2.)
=> Name und Anschrift eines Vertreibers innerhalb   der EU
-Eindeutige Kennzeichnung zur Identifizierung (§6 (1) 3.) 
=> Artikelbezeichnung und -nummer
-Beobachtung des Produkts (§6 (2))
=> Geregelter Rückruf bei unsicheren Produkten

=> oberstes Ziel: Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Anwender vor unsicheren Produkten

 

 


 

Glas-Gabel-Symbol - für Artikel die mit Lebensmittel in Kontakt kommen

becher-gabel Geregelt in Verordnung 1935/2004

- Schreibt keine CE-Kennzeichnung vor! -

„Artikel 15 – Kennzeichnung

(1)Materialien und Gegenstände, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, … sind wie folgt zu kennzeichnen:

a. … Hinweis auf ihren Verwendungszweck oder mit dem…     abgebildeten Symbol.

(2) Die Angaben sind jedoch nicht verpflichtend für Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.“

 


 


 

CE-Kennzeichnung

Geregelt in Richtlinie 93/68/EWG

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen erfüllt.

Die Größe muss mindestens 5 mm betragen und die Proportionen müssen bei Vergrößerungen eingehalten werden.

Produkte dürfen nur dann mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn sie einer oder mehreren EU-Richtlinien unterliegen, die auch eine CE-Kennzeichnung vorschreibt.

ce-zeichen= Reisepass für den europäischen Binnenmarkt

  • Spielzeug-Richtlinie
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Medizinprodukte-Richtlinie
  • Niederspannungs-Richtlinie
  • Elektromagnetische Verträglichkeit - EMV

ProduktSG, „§ 7 – CE-Kennzeichnung

(2): Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen,

  1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass“ … dies von einer Richtlinie vorgesehen ist, „oder
  2. das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl“ eine Richtlinie, „ihre Anbringung vorschreibt.“

 


 

Beispiele

Verordnungen, Vorschriften, Gesetzte – am Beispiel Lanyard mit Blinkbutton und Pfeife

lanyardElektromagnetische Verträglichkeit
EMV

Chemische Sicherheit

  • LFGB - Spielzeug
  • RoHS

Entsorgung

  • WEEE
  • Batterieentsorgung

Gebrauchstauglichkeit/ Qualität

Bedienungsanleitung

Verpackung


 


 

WEEE

  • Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – Waste Electikcal and Electronic Equipment)
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz am 13. August 2005 in Kraft getreten.
  • Verringerung von Schadstoffen in der Elektronik sowie die Vermeidung und Reduzierung von Elektronikschrott durch Wiederverwendung.
  • Verwertung und Recycling der Altgeräte müssen von den Herstellern übernommen werden. => kommunale Sammelstellen, Hersteller haben Rücknahme- und Entsorgungspflicht, kostenlose Rückgabemöglichkeit für die privaten Haushalte.
  • Registrierung in Deutschland ist ausreichend, um in der gesamten EU Geräte verkaufen zu dürfen.
  • Elasto form hat die EAN (Elektro-Altgeräte Register)-Nr. DE 442 174 42 – diese wird in den Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen in der Fußzeile automatisch angedruckt.

 


RoHS

  • Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of hazardous substances) – neu: RL 2011/65/EU, die ab 02.01.2013 gültig wird
  • Dt. Recht: Elektro- und Elektronikgerätegesetz am 13. August 2005 umgesetzt
  • ab 1. Juli 2006 in Kraft getreten
  • Ziel: problematische Substanzen aus den Produkten zu verbannen, wie z.B. bleifreie Lötstellen elektronischer Bauteile, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln => Einführung entsprechender Ersatzprodukte
  • Reglementierte Substanzen: Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom-VI-Verbindungen, Polybromiertes Biphenyl (PBB), Polybromiertes Diphenylether (PBDE)

Beispiel: interner RoHS-Bericht:

rohsbericht01rohsbericht02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheit von Spielzeug

EU-Richtlinie 88/378/EWG vom 03.05.1988

-Gültig seit 01.01.1990
-Normenreihe: EN 71

EU-Richtlinie  2009/48/EG vom 18.06.2009

-Gültig seit 20.07.2011, alte Richtlinie ist teilweise aufgehoben und die Normenreihe DIN EN 71 wird überarbeitet
-Teil 3 und weitere chemische Anforderungen werden ab 20.07.2013 gültig (Neue Migrationsgrenzwerte für 19 Elemente)

neue Anforderungen:
-Spielzeug muss der REACh-Verordnung entsprechen
-Verbot von Stoffen, die als CMR Stoffe eingestuft sind
-Verbot von 55 allergenen Duftstoffen in Spielzeug
-Kosmetikspielzeug muss der Richtlinie 76/768/EWG entsprechen (Kosmetik)
-Separate Verpackung für in Lebensmittel enthaltenes Spielzeug
-Verbot von Spielzeug, das fest mit Lebensmitteln verbunden ist
-Neue Bestimmungen für akustisches Spielzeug
-Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten oder in Spielzeug, das in den Mund genommen wird, sind verboten
-Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, muss so entworfen und hergestellt sein, dass eine Reinigung möglich ist.
-CE-Bewertungsverfahren
-Rückverfolgbarkeit
-Neue Regeln für Warnhinweis und Kennzeichnung
-Technische Dokumentation
warnhinweise-und-kennzeichnung

REACh-Verordnung

Nr. 1907/2006, REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Zielsetzung der EU:

  • Erhöhung des Wissensstandes über Risiken und Gefahren die von Chemikalien ausgehen können und Ergreifen geeigneter Maßnahmen
  • Erfassung von physikalischen, chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten über chemische Stoffe
  • Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier, verbesserter Schutz und Schonung der Umwelt mittels Minimierung der durch Chemikalien verursachten Gefahren
  • Ersatz von besonders kritischen Stoffen durch weniger kritische Stoffe

Bis 2020 sollen Chemikalien so hergestellt und eingesetzt werden, dass nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.
REACh-Verordnung am 18.12.2006 erlassen und am 01.07.2007 in Kraft getreten.

Substances of Very High Concern = SVHC
19.12.2011: SVHC-Liste auf 73 Substanzen erhöht
(http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp)

CMR-Stoffe: cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch
PBT:  persistent, bioakkumulierend, toxisch
vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulierend

 

 


Verpackungs-Richtlinie

Richtlinie 94/62/EWG über Verpackungen und Verpackungsabfälle umgesetzt in der Verpackungsverordnung (5. Änderung zum 01. April 2009)

§ 13 Konzentration von Schwermetallen

(1) Verpackungen oder Verpackungsbestandteile dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI kumulativ 100 Milligramm je Kilogramm nicht überschreitet.

§ 14 Kennzeichnung

Verpackungen können zur Identifizierung des Materials mit den im Anhang IV festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung anderer Nummern und

Abkürzungen zur Identifizierung der gleichen Materialien ist nicht zulässig.

verpackungs-richtlinie


RAPEX

RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten.

Jeden Freitag veröffentlicht die Kommission eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen).

In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die Maßnahmen zusammengefasst, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden.

 


Sicherheit von Kinderbekleidung

DIN EN 14682

Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung

- Anforderungen

Seit 2006 europäische Arbeitsgruppe

Februar 2008 – Verabschiedung der Norm

Beispiele:

sicherheit-von-kinderbekleidung-01

sicherheit-von-kinderbekleidung-02


 

Welche Herausforderungen ergaben sich für die Werbemittelindustrie?

  • WEEE Registrierung als Inverkehrbringer, um Marktzugangsberechtigung zu haben
  • Umstellung der Produktionsbedingungen in China => z.B. Preisanstieg durch Anforderungen von RoHS 15-20%
  • Bereitstellung von Konformitätserklärungen, Bestätigungen und Durchführung von Produktprüfungen
  • Kommunikation der Anforderungen, wir als  Importeure haben die Informationspflicht
  • Produktkennzeichnung (Attraktivität, Adresse des Inverkehrbringers)
  • Attraktivitätsverlust als (europäischer) Kunde auf dem chinesischen Markt
  • Wettbewerbsverzerrung durch nichtkonforme Unternehmen => Transparenz fehlt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
  • Zeitintensive Recherche für Angebotsabgabe
  • Erstellung und Bereitstellung der Technischen Dokumentation, Beobachtung der Produkte

Unser soziales Engagement

BSCI Logo

Wir sind Mitglied bei BSCI - Business Social Compliance Initiative

Die BSCI ist eine europäische, branchenübergreifende Initiative von Einzelhandelsunternehmen und importorientierten Produzenten.

Folgende Ziele werden bei der BSCI verfolgt:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Fabriken
  • Unterstützung der Zulieferer bei der Anpassung an die internationalen Arbeitsrichtlinien und nationale Gesetze
  • sozial verantwortungsbewusstes Handeln in einer globalisierten Wirtschaft ermöglichen

Die BSCI verpflichtet sich und seine Mitglieder dazu einen einheitlichen Verhaltenskodex zu  akzeptieren, der auf der UN-Deklaration der Menschenrechte, den grundlegenden Arbeitsrechten der ILO und den UN-Konventionen zu Kinderrechten und der Abschaffung jeglicher Diskriminierung gegen Frauen beruht.

Die Einhaltung des Verhaltenskodexes wird durch unabhängige Audit-Unternehmen überprüft, die von der Social Accountability International ernannt werden. Zusätzlich gibt es weitere Kontrollen durch die BSCI und Trainingsmaßnahmen, die den Zulieferern helfen sollen, ihre soziale Leistung zu verbessern.

Zu den bekanntesten Mitgliedern zählen unter anderem Deichmann, Esprit Deutschland, Metro Group, Otto, Obi, ReWe Group, s.Oliver, Strellson und Tom Tailor Deutschland.

Die Webseite der BSCI können Sie über folgenden Link erreichen: http://www.bsci-eu.org


Sedex Logo

SEDEX - Supplier Ethical Data Exchange

Als Mitglied von SEDEX haben wir uns dazu verpflichtet das ethische Verhalten unserer Lieferkette kontinuierlich zu Verbessern. Die Plattform bietet hierfür eine Vielzahl von Tools für das ethische Management von Lieferketten.

weiter Informationen finden Sie auf der Sedex Webseite: http://www.sedex.org.uk

Import

  • Elektronik, Metall, Nylon, Textil, Holz und Leder aus Importgeschäften
  • Internationaler Zukauf durch ausgebildete Fachkräfte
  • Mitarbeiter vor Ort in Shanghai und Ningbo
  • Rund 200 zuverlässige Stammlieferanten
  • Qualitätskontrollen direkt beim Hersteller, Produkt- und Qualitätstests vor Ort, Labortests
  • Import strikt nach gesetzlichen Normen und internationalen Standards
  • Zukonfektionieren von verschiedenen Produkten in großen Mengen jederzeit möglich
  • Partner zur Unterstützung bei der Einfuhr: IHK, Zoll Nürnberg, Hamburg und Frankfurt, Zollinfocenter, Bundesamt für Wirtschaft, Gewerbeaufsicht, LGA

Vertrieb und Logistik

Lagerhaltung
  • 20.000 Palettenstellplätze
  • Hochregallager
  • 10 Verpackungsautomaten
  • 7 Montagestraßen
  • über 65.000 Paketsendungen pro Jahr
  • 10.000 Palettensendungen pro Jahr

Vertriebsteam

  • Nationaler und internationaler Vertrieb über den Werbemittelgroßhandel und Agenturen
  • Marktbeobachtung und Analyse
  • Präsenz auf Inlands- und Auslandsmessen
  • Merchandising und Lizenzpartnerschaften
  • Rund 1.500 Standardartikel kurzfristig lieferbar
  • Sonderanfertigungen für individuelle Kundenwünsche schnell und effizient realisierbar