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Pressemeldungen
Werbeartikelwirtschaft erwartet bessere Konjunktur PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 21. Januar 2010
Nach einem schwierigen Jahr 2009 mit einem Umsatzrückgang von 7,5 Prozent auf 2,97 Milliarden Euro geht die Werbeartikelwirtschaft für 2010 von einer deutlichen Erholung des Absatzes aus. Das zeigen Konjunktur-Barometer-Ergebnisse des Promotional-Product-Service-Instituts (PSI). Danach erwarten 14 Prozent der befragten Werbeartikelhändler zwar weiterhin eine rückläufige Umsatzentwicklung, doch rechnet fast die Hälfte mit einem spürbaren Nachfrage-Anstieg und gehen weitere 33 Prozent von einem zumindest gleich bleibenden Geschäftsverlauf aus.

Obwohl die PSI mit 16 464 Besuchern hinter der Vorjahresmarke von 18 600 zurück blieb, hat sie sich laut PSI-Chef Michael Freter als stabilste Werbeartikelmesse erwiesen. Die Grundstimmung und der Geschäftsverlauf seien dabei von einem realistischen Optimismus geprägt gewesen, der von einem Anstieg der Ausgaben für Werbeartikel gestützt werde. Das unterstreicht auch Günther Sperber, Geschäftsleiter der elasto form KG: „Erstmals seit Beginn der Krise wurde in der Industrie wieder mehr Budget freigegeben. Wir blicken optimistisch ins neue Jahr.“ Als Hoffungsträger könnten sich dabei auch wieder Aufträge aus der Automobilindustrie und dem Bankensektor entpuppen, die für den Werbeartikelhandel traditionell zum tragenden Kundenstamm zählen.

Derzeit kalkulierten fast 35 Prozent der Werbeartikelhändler Aufträge im Wert von mehr als 250 000 Euro und insgesamt 13 Prozent bestellten Werbeartikel im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro. In der „Hitliste“ der Bestseller ständen in diesem Jahr erneut Textilien, Taschen und Reisegepäck, Schreib- und Lederwaren, Uhren und Schmuck sowie elektronische Produkte. Dabei sei der Trend zu „green products“ unverkennbar, deren Spektrum inzwischen vom ökologisch produzierten T-Shirt bis zur biologisch abbaubaren Filztasche reiche.

Ungebrochen sei auch der Trend zum hochwertigen Werbeartikel, denn fast jeder vierte liege inzwischen oberhalb der 35-Euro-Grenze, bis zu der in Deutschland Werbeartikel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Der Gesamtverband der Werbeartikelwirtschaft (GWW) kündigte dazu eine weitere Initiative an, die es zum Ziel hat, einen steuerlichen Freibetrag als ersten Schritt zur steuerlichen Gleichbehandlung von Werbeartikeln gegenüber anderen Werbeträgern zu erreichen.
 
WA-Nachrichten Nr. 266 PDF Drucken E-Mail
Montag, 25. Mai 2009

Themen: 

  • elasto form Investition für den Umweltschutz
  • elasto form läft zum Anschauungsunterricht
  • Fanblock im Kühlschrank
 
WA-Nachrichten Nr. 262 PDF Drucken E-Mail
Montag, 2. Februar 2009

Themen: 

  • Roadshow mit fünf Sternen
 
Schöner Wohnen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 6. November 2008

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Kennzeichnungspflicht von Produkten PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 5. November 2008

Kennzeichnungspflicht von Produkten


Derzeitig herrscht bei verschiedenen Kunden und Stellen immer noch Unklarheit wie Produkte und Güter zu kennzeichnen sind.

Grundlage für die Pflicht der ordnungsgemäßen Kennzeichnung ist das GPSG.

Weitere Normen, Richtlinien und Verordnungen haben diese Kennzeichnungspflicht in den jeweiligen Texten übernommen.

Das GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)

  • regelt das Inverkehrbringen und Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten
  • sowie die Kennzeichnung der Produkte

§ 5 Kennzeichnungspflicht Absatz 1 b:

Hier ein kurzer Auszug aus dem Gesetzestext

Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer eines Verbrauchsprodukts haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit
Den Namen des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen des Bevollmächtigten oder des Einführers und deren Adresse auf dem Verbrauchsprodukt oder auf dessen Verpackung anzubringen sowie das Verbrauchsprodukt so zu kennzeichnen, dass es eindeutig identifiziert werden kann, es sei denn, das Weglassen dieser Angaben ist vertretbar, insbesondere weil dem Verwender diese Angaben bereits bekannt sind oder das Anbringen dieser Angaben mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre,

Diese Kennzeichnungspflicht finden wir auch in anderen Normen, Vorschriften und Verordnungen.
Für Spielwaren in der EN 71 Teil 1, Absatz 7
Für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Verordnung (EG) Nr. 1935 / 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Okt. 2004

Das GPSG regelt auch die Kennzeichnung der Produkte mit dem CE – Zeichen.

§ 6 CE - Kennzeichnung

ce-zeichen_norm.pngProdukte dürfen (und müssen) nur dann mit einem CE – Kennzeichen versehen werden, wenn sie den spezifischen EU – Richtlinien unterliegen, die eine solche CE – Kennzeichnung vorschreiben.

Das heißt also, dass Produkte, die nur der EU – Richtlinie „Allgemeine Produktsicherheit“ (2001/95/EG) unterliegen, zwar sicher sein müssen, aber nicht mit einer CE – Kennzeichnung versehen werden dürfen. Hersteller und Händler sind dafür verantwortlich, dass nur solche Produkte ein CE – Kennzeichen tragen, für die die CE – Kennzeichnung vorgeschrieben ist.

z. B.:

Sicherheit von Spielzeug:

EU Richtlinie 887378/EWG diese wurde umgesetzt in deutsches Recht mit GPSG


Elektromagnetische Verträglichkeit:


EU Richtlinie 89/336/EWG umgesetzt in deutsches Recht mit EMV – Gesetz
 
 
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